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Allgemeine Geschäftsbedingungen 

I.  Angebot, Zustandekommen des Vertrags, Leistungsbeschreibung, Leistungsanpassung

  1. Alle Angebote sind freibleibend. Änderungen im Leistungsangebot, insbesondere Öffnungszeiten und Kursangebot, bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten, ohne dass der Teilnehmer daraus Rechte herleiten könnte.
  2. Die Anmeldung ist schriftlich vorzunehmen und mit eigenhändiger Unterschrift zu versehen. Eine Anmeldebestätigung wird nicht erstellt. Im Falle einer Überbuchung, bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl oder in anderen Fällen des Nichtzustandekommens des Kurses, wird der Teilnehmer benachrichtigt und die Möglichkeit der Teilnahme an einem Alternativkurs geprüft. Ansprüche aus dem Nichtzustandekommens des Kurses sind ausgeschlossen.
  3. Die Anmeldung zu einem bestimmten Kurs ist verbindlich und umfasst  in der Regel 10,  zeitlich aufeinanderfolgende, Kurseinheiten (Kursintervall). Im Fall einer Verhinderung kann der Teilnehmer innerhalb des vereinbarten Kursintervalls zwei Kurseinheiten im Rahmen anderer Kursangebote nachholen. Darüber hinaus nicht genommene Kursstunden verfallen.
  4. Der Teilnehmer ist berechtigt, sämtliche, dem Training dienende Einrichtungen und Leistungen unter Einhaltung und Beachtung der Hausordnung während der Öffnungszeiten des Studios, welche in der Hausordnung bzw. durch Aushang bekannt gegeben werden, im Rahmen des abgeschlossenen Vertrages zu benutzen und in Anspruch zu nehmen. Das Studio öffnet in der Regel 10 Minuten vor Kursbeginn und schließt 10 Minuten nach Kursende.
  5. Um einen störungsfreien Ablauf der Kurse zu gewährleisten, ist eine verspätete Teilnahme nach Kursbeginn nicht mehr möglich.

II.  Preise, Zahlungsbedingungen und Verzug

  1. Unsere allgemeinen Preisangaben (z.B. Kursgebühren in Prospekt, Internet, Aktionen) sind freibleibend. Sie verstehen sich inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sie unterliegen insofern der automatischen Betragsanpassung.
  2. Aktionsangebote und Gutscheine sind nur im angegebenen Zeitraum gültig und nicht miteinander kombinierbar.
  3. Vorbehaltlich abweichender Vereinbarung ist die Kursgebühr  in vollem Umfang bis zwei Wochen vor Kursbeginn im Voraus zahlbar und zur Zahlung fällig.  Nach Ablauf des Fälligkeitstages kommt das Mitglied ohne weitere Erklärungen in Verzug.

III.   Rücktritt, Kursunterbrechung

  1. Ein Rücktritt des Teilnehmers ist bis eine Woche vor Kursbeginn möglich. In diesem Fall wird die Kursgebühr zurückerstattet. Ein Fernbleiben nach Kursbeginn befreit nicht von der Zahlungspflicht.
  2. Bei Ausfallzeiten infolge insb. Schwangerschaft,  längerer Krankheit und sonstiger unverschuldeter, längerfristiger Nutzungshindernisse des Teilnehmers kann eine Unterbrechung für den uns schriftlich vom Mitglied nachgewiesenen Zeitraum vereinbart werden. Im Fall einer krankheitsbedingten Unterbrechung ist ein ärztliches Attest vorzulegen. Die Kurse können in Absprache mit der Kursleitung zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden.

IV.  Haftung

  1. Unsere Haftung beschränkt sich auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Der Haftungsanspruch ist auf die Höhe des jeweiligen Kursentgeltes beschränkt. Für Unfälle während der Kurse, auf dem Weg zum und vom Studio sowie für Diebstahl und Verlust und Beschädigung von Gegenständen übernimmt das Studio keine Haftung. Dies gilt auch bei Angeboten für Kinder und Jugendliche.
  2. Eltern haften für ihre Kinder bei Personen- oder Sachschäden während des Unterrichts. Es ist darauf zu achten, dass bei Kinderkursen die Kinder erst unmittelbar vor Kursbeginn erscheinen und nach Kursende umgehend abgeholt werden. Eine Aufsichtspflicht in den Pausen besteht seitens des Studios nicht.
  3. Wir empfehlen jedem Teilnehmer, sich vor Abschluss einer Mitgliedschaft im Hinblick auf die Teilnahme an Kursen und des angebotenen Trainingsprogramms ärztlich untersuchen und beraten zu lassen. Bestehende, dem Mitglied bekannte Krankheiten oder Leiden, die insbesondere bestimmte Bewegungen und/oder körperliche Aktivitäten problematisch oder gar gefährlich werden lassen können, sind  dem jeweiligen Kursleiter vor Vertragsschluss bzw. der jeweiligen Trainingseinheit unaufgefordert mitzuteilen. Über jede Änderung des Gesundheitszustandes, insbesondere auftretende plötzliche Befindlichkeitsveränderungen wie z.B. Übelkeit, Schwindel, Schmerz, Herzrasen wird der Kursleiter sofort informiert. Die Trainingseinheit ist dann gegebenenfalls auf unsere Aufforderung hin abzubrechen. Soweit der Kursleiter, insbesondere aufgrund der Gesundheitsanalyse des ersten Trainings und des Betreuungskonzeptes, bestimmte körperliche Anlagen beim  Teilnehmer feststellt (z.B. internistische oder orthopädische Beschwerden), die eine ärztliche Vorabuntersuchung bzw. laufende ärztliche Betreuung erfordern, erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, durch einen Facharzt seines Vertrauens entsprechende Gutachten für eine Trainingsaufnahme bzw. -weiterführung erstellen zu lassen und uns diese zur Kenntnis zu bringen.
  4. Der Teilnehmer erklärt, frei von ansteckenden Krankheiten zu sein.

V.  Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Als Erfüllungsort für die von den Vertragsparteien zu erbringenden Leistungen und als alleiniger Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis wird, soweit Vereinbarungen hierüber gesetzlich zulässig sind, Ditzingen vereinbart.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Mitglied einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt.

Stand 10. April 2014